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Unterscheidung und Wiedererkennung

rund um den Globus...

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Brand ● Copyright ● Domain



Was ist eigentlich der Unterschied von Urheberrecht und Copyright?

Beide unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten!


Copyright ist eine Bezeichnung aus dem angelsächsischen Recht und wird vor allem in den USA und in Großbritannien verwendet. Das Urheberrecht hingegen findet in der DACH-Region, Frankreich und den Niederlanden Anwendung und ist teilweise in EU-Recht übergegangen. Während das Copyright die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens schützt, bezieht sich das Urheberrecht sowohl auf die wirtschaftlichen als auch die geistlichen Interessen eines Urhebers.


Ein weiterer Unterschied ist, dass das Copyright an jemand anderen übertragen werden kann. Beim Urheberrecht ist dies anders: Es ist dem Schöpfer eines Werkes nicht möglich auf das Urheberrecht zu verzichten, denn das Werk ist stets an den Urheber als dessen geistiges Eigentum gebunden. Der Urheber kann lediglich ein Nutzungsrecht für Dritte einräumen. Die Schutzdauer von Urheberrecht und Copyright ist jedoch ähnlich lang. Das Urheberrecht bleibt auch über den Tod des Schöpfers hinaus noch 70 Jahre bestehen, das Copyright sogar 70-95 Jahre.


Aber wie kann man im Zweifelsfall beweisen, dass man der Erste war? Der Schutz gegen Ideendiebstahl ist gar nicht so kompliziert. Es gibt einfache und kostengünstige Möglichkeiten, einen gewissen Grundschutz zu erlangen, ohne das schöpferische Werk bei einem Notar zu hinterlegen, oder sich selbst in einem eingeschriebenen Brief zuschicken und ihn ungeöffnet aufzubewahren. Wir helfen Ihnen dabei.


WIPO

 
Die WIPO ist das globale Forum für Dienstleistungen, Richtlinien, Informationen und Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum. WIPO ist eine Selbstfinanzierungsagentur der Vereinten Nationen mit 192 Mitgliedstaaten.

EUIPO

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist zuständig für die Verwaltung der Unionsmarke und des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Darüber hinaus arbeiten wir mit den Ämtern der EU-Mitgliedstaaten für geistiges Eigentum sowie internationalen Partnern zusammen, um harmonisierte Eintragungsverfahren für Marken und Geschmacksmuster in ganz Europa und weltweit bereitzustellen.

DPMA

 
Das DPMA ist das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte Patentamt. Als obere Bundesbehörde gehört das DPMA zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das DPMA ist Partner in einem Netzwerk nationaler, europäischer und internationaler Schutzrechtssysteme.


Das deutsche Urheberrecht regelt diesen Themenkomplex in §§ 7 bis 10 UrhG. Dabei liegt der gesetzlichen Regelung gem. § 7 UrhG das Schöpferprinzip zugrunde.

Ganz gleich, ob Sie ein börsennotiertes Unternehmen oder ein kleines Start-Up sind, als Unternehmer müssen Sie sich mit der Thematik Marken (geschützte Bezeichnungen), Lizenzen und Copyrights auseinandersetzen.

Wenn Sie eine theoretische Beratung oder praktische Unterstützung suchen, helfen Ihnen gerne.


Gem. § 7 UrhG ist Urheber der Schöpfer des Werkes. Schöpfer ist dabei derjenige, der das Werk durch eine persönliche geistige Leistung i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG selbst geschaffen hat. Das deutsche Recht folgt somit dem Droit d’auteur-Ansatz. 

Angefangen in der Phase der Planung eines Projekts, über die Eintragung bis hin zur Verfolgung von Markenrechts-verletzungen, gibt es viele Dinge, die beachtet werden müssen.

Aber was ist erforderlich, damit ein schöpferisches Werk, in Inhalt und/oder Formgebung seinen Niederschlag findet und sich nicht in bloßer Anregung erschöpft?


In den meisten Fällen gehen Webseiten-Betreiber davon aus, dass ihre registrierte TDL ein Schutzrecht beinhaltet und in Verbindung mit © oder ® bzw. ™ Schutz für ihren Content haben.

Allerdings ist der aus dem angelsächsischen stammende Begriff "Copyright ©", im deutschen Urheberrechtsverständnis wirkungslos. Das aus dem US-Markenrecht stammende "Registered ®" ist nicht ohne weiteres in das deutsche Markenrecht übertragbar und hat somit nur einen Werbeeffekt. Und der Zusatz „Trademark ™“ wird in den USA gekennzeichnet, dass die Marke angemeldet, aber noch nicht ins amtliche Register eingetragen ist. Mit dem Zusatz ist also Vorsicht geboten.

Vertrauen Sie auf uns und lassen Sie sich durch unsere Expertise unterstützen.




Ein gebündelter Markenwert eines weltweit verwertbaren Schutzrechts,

wird für Banken und Investoren immer wichtiger.


Die Markenwertermittlung orientiert sich am Modell der international wichtigsten Organisation zur Markenwertermittlung, BRandZ und des ISO Standards 10668.


Beim Markenwert geht es nicht allein um den Wert, den die weltweit geschützte Marke aktuell besitzt, sondern vielmehr darum, was wird die Marke morgen wert sein.


Eine intakte Marke ist dank der ihr zugemessenen immateriellen Werte gegen Konkurrenz mit annähernd gleichen Produkten weitgehend gefeit.


Zur Bestimmung von Markenwerten erschien 2011 die Norm DIN ISO 10668. In der Norm ist geregelt, welche Anforderungen die Methoden zur Bestimmung des Markenwerts erfüllen sollten, um eine zuverlässige Markenbewertung zu ermöglichen.


Kenntnis über den eigenen Markenwert kann zu einer verbesserten Verhandlungsposition führen. So ist es zum Beispiel möglich, bei der Vergabe von Nutzungsrechten einer globalen Marke höhere Lizenzgebühren zu erzielen und somit einen beachtlichen Wert darstellt.


So titelt eine interne Studie der Deutschen Bank im August 2005. Immaterielle Vermögenswerte mit in die Unternehmensbetrachtung einzubeziehen, ist nicht nur für die Banken ein immer wichtiger werdendes Thema.


In der Wissensgesellschaft, in der wir uns ohne Frage schon befinden, treten bei der Betrachtung von Unternehmen die materiellen Vermögenswerte in den Hintergrund. Stärke und Erfolg am Markt hängen zunehmend von der immateriellen Ausstattung der Unternehmen ab und daher auch für „faunavoice & faunapool“ als weltumspannendes soziales Netzwerk.


Obwohl ein einheitlich anerkannter Standard bislang fehlt, zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass der Markenwert im Durchschnitt rund die Hälfte des Unternehmenswertes ausmacht. 


Wesentliche Kriterien für die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode sind die Nachvollziehbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorgehensweise sowie die Objektivität der Wertmaßstäbe. Für die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen gibt es grundsätzlich keinen zur Unternehmensbewertung vergleichbaren Bewertungsstandard, wie z.B. den Standard für die Bewertung von Unternehmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (sog. IDW S1).


Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten ist eine Disziplin, die noch relativ jung ist und im Vergleich zur Bewertung ganzer Unternehmen gesonderten Schwierigkeiten unterliegt und damit entsprechend komplexer ist. Sehr hilfreich für die praktische Bewertungsarbeit ist daher der aus verschiedenen Bewertungsprojekten gewonnene Erfahrungsschatz. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass die aktuellen Entwicklungen in der Bewertungstheorie und -praxis hinsichtlich der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände aktiv verfolgt werden. Wesentliche Impulse gehen dabei von den USA aus, die durch ihre Rechnungslegungsstandards schon wesentlich länger mit der Bewertungsproblematik von immateriellen Gegenständen konfrontiert sind.


Bewertungsverfahren im Bereich SOCIAL MEDIA finden eigentlich nur in den USA statt, da es weder in Deutschland noch in Europa soziale Plattformen und Netzwerke gibt, die international ausgerichtet sind. 


Basierend auf der wissenschaftlichen Expertisen wird im ersten Schritt der Markenbewertung das Forschungsdesign und die Machbarkeitsstudie bewertet, wobei anschl. die Markenbewertungsspezialisten dann die Datengrundlage ermitteln und die monetären Berechnungen durchführen. Beim genannten Vorgehen entspricht der Markenwert denjenigen Einnahmen eines sozialen Netzwerkes, die heute und in Zukunft einzig aufgrund der Marke machbar sind und generiert werden können.


Bei einer TOP Marke geht es also darum, dass sie unverwechselbar ist und sich nicht nur als Symbol, sondern als Kennzeichnen mit einer Information, von allen anderen Marken weltweit unterscheidet.


So ist im Beispiel von facebook, als soziales Netzwerk, die Unverwechselbarkeit durch "face" (Gesicht) und "book" (Buch, Text, Bilder und lesen) in Form eines plausiblen verständlichen und gut auszusprechenden Begriffes sehr viel höher zu bewerten, als andere TOP Marken.


Diese trifft auch auf das in der Entwicklung befindliche soziale Netzwerk einer unserer Kunden „faunavoice“ zu. Also "fauna" (Tierwelt, Gesamtheit aller Tiere) und "voice" (Verständigen bzw. sich verständlich machen) als in allen Länder der Erde gleichermaßen verständliche Marke und als erste Anlaufstelle für alle Tiere bzw. Tierfreunde.


Ein erheblicher Anteil des Shareholder Values von Unternehmen wird heutzutage von Marken generiert. Einer Schätzung von Pricewaterhouse Coopers/Sattler zufolge stellen Marken für die 100 größten deutschen Unternehmen schon heute ca. 56 Prozent des gesamten Unternehmenswertes dar, Tendenz steigend. 


Die Relevanz dieses „Markenkapitals“ spiegelt sich auch im Investitionsverhalten der „Financial Community“ wieder.


Studien belegen, dass Analysten und Investoren (institutionelle und auch private) bei der Bewertung einer Investitionsalternative immaterielle Vermögenswerte wie den Markenwert stark honorieren. Marken haben sich somit zu einem zentralen Erfolgsfaktor für den Unternehmenserfolg entwickelt.


Im Zeitalter der globalen Kommunikation ist die Bewertung einer weltweit geschützten Marke, insbesondere für ein international agierendes Internet-Unternehmen unverzichtbar und unter dem Gesichtspunkt der Wertschöpfungskette von erheblicher Bedeutung.


Um schutzfähige Markennamen zu entwickeln, sind kreative und qualitative Recherchen über einen längeren Zeitraum erforderlich, da sehr viele Markennamen durch Gleichartigkeit bzw. Austauschbarkeit verpuffen. 


Prägnante Markennamen sind einzigartig, erklären sich von selbst, werden in jedem Land der Erde gleichermaßen verstanden und sorgen für eine kommunikative Aufladung.


So wechselte im Jahr 2014 medicare, also „medi" (Medizin, Gesundheit, Untersuchung) und „care" (Betreuung, Pflege, Fürsorge), für 4,8 Millionen Dollar den Besitzer. Dabei handelte es sich nur um die Domain ohne Schutzrechte als Marke. 


Unabhängig davon sind Business-Insider und Analysten der Meinung, dass z. B. „faunavoice“, als weltweit geschützte Marke mit diversen TLD und Copyrights - schon im Start-Up einen sehr hohen Wert besitzt.


Markennamen stehen im Mittelpunkt der Kommunikation, sind das konstante Element der Wiedererkennung und gehören zu den wichtigsten Vermögensgegenständen von Unternehmen.






Eine eigene Domain zu haben wird immer wichtiger – nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute legen großen Wert auf eine individuelle Adresse im Internet. Mit einer eigenen Domäne sind Sie im Netz weltweit und jederzeit zu finden.


Aber welche von rund 700 verschiedenen Domain-Endungen ist schutzfähig?

Auf welche Top-Level-Domains (TLDs) sollte man setzen um ein Business zu pushen?

(biz) (com) (de) (info) (net) (org) oder doch besser eine der neuen generischen gTLDS?

Wie viele verschiedene TLDs werden benötigt?


Wir geben Tipps zur richtigen Domainstrategie!


Der Name einer Domain sollte möglichst einprägsam sein und zu Ihrem Unternehmen, bzw. Vorhaben im Netz passen.


Sollte Ihr favorisierter Domainname bereits vergeben sein, kann es sich lohnen, den gewünschten Namen mit einer anderen Domainendung zu kombinieren, aber reicht das heute noch aus?


Grundsätzlich gilt bei Domainregistrierungen der Prioritätsgrundsatz. Das bedeutet, wer zuerst die Domain registriert, ist rechtmäßiger Inhaber. Er muss die Domain jedoch abgeben, wenn ein anderer bessere Rechte daran hat.


Für das Markenrecht ergeben sich die Ansprüche aus § 14 MarkenG und § 15 MarkenG. Danach kann der Inhaber einer Marke oder einer Geschäftsbezeichnung die Unterlassung der Verwendung einer Bezeichnung bzw. Marke verlangen, wenn hier eine Verwechslungsgefahr besteht.


Dies ist im Einzelfall eine schwierige Entscheidung. Wenn jedoch eine Privatperson eine Domain registriert, zu der sie keinen Bezug hat (z.B. aufgrund ihres Namens) und die sie nicht verwendet, wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit die Domain an einen Gewerbetreibenden abgeben müssen, dessen Geschäft den Namen der Domain trägt.


Anders kann es sich verhalten, wenn die Privatperson einen Bezug zur Namensbezeichnung der Domain hat und diese auch aktiv verwendet. Hier müssen die Interessen der Privatperson mit den Interessen des (neuen) Gewerbebetriebs abgewogen werden. 


Vergleichbare Rechte können sich aus § 12 BGB ergeben. Diese Rechte stehen in der Regel jedoch Privatpersonen zu, während die Gewerbetreibenden zumeist ihr Recht aus § 14 bzw. § 15 MarkenG herleiten.


Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist eine gemeinnützige Organisation, die die einmalige Vergabe von Top-Level-Domains (TLD) an Personen oder Organisationen und die dazugehörigen IP-Adressen regelt. Sie kümmert sich auch um die Koordination des Domain Name Systems (DNS). Vereinfacht bedeutet das, dass die ICANN dafür sorgt, dass jede Domain der richtigen IP-Adresse zugeordnet ist und somit nur einmal existiert.


ICANN koordiniert diese eindeutigen Kennungen weltweit. Ohne diese Koordination hätten wir kein einziges globales Internet.


Wir arbeiten mit den führenden Domain-Registrare wie: Go Daddy, eNom, Tucows, Network Solutions, 1&1 IONOS, Melbourne IT, Wild West Domains, Moniker, Register.com, ResellerClub, Strato, etc. zusammen.


Mit unserem umfassenden Service ermöglichen wir den Erwerb von rund 700 verschiedenen Domain-Endungen unter Berücksichtigung einer entsprechenden Schutzrecht-Recherche.




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